„Verzugsschaden“ ist nicht erlaubt
Inkassofirmen treiben offene Rechnungen in der Regel unzimperlich ein. Die Schreiben sind oft dreist und setzen die Schuldner so unter Druck, dass plötzlich zu viel bezahlt wird. So erheben die Inkassofirmen neben den Verzugszinsen häufig einen so genannten Verzugsschaden. Dieser kann gar höher sein als die ursprüngliche Forderung. Gemäss OR ist das gar nicht erlaubt!
Die gesetzlichen Grundlagen siehe unter diesem Link